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Channel: Comments on: Über Antisemiten, und wen man als solchen bezeichnen darf
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Von: Maximilian Steinbeis

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@Ars Cogitandi: Ihre Frage kommt mE bisschen verschwurbelt daher, aber ich will gern versuchen, sie zu beantworten.

Täterstrafrecht: Sie hätten völlig Recht, wenn ich mich auf das Strafrecht bezöge, aber das tue ich nicht. Hier geht es zum einen um einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch mit einem nur sehr mittelbaren strafrechtlichen Hintergrund, nämlich § 261 bis des Schweizer Strafgesetzbuchs, den der Äußernde aber gar nicht invoziert hat. Zum anderen geht es dem Äußernden nicht (unbedingt) um Repression und Bestrafung, wenn er Antisemitismus schreit, sondern um das besagte Ausschlagen einer Schmerznadel im Diskurs. Das ist schon was anderes.
Mir scheint dieser Fall sogar womöglich eher ein generelles rechtspolitisches Argument gegen die Kriminalisierung von antisemitischen/rassistischen/etc. Äußerungen zu liefern: Das drückt das ganze Phänomen in Richtung subsumier- und beweisbare Sachverhalte und macht das Äußern von Schmerznadelausschlägen nur entsprechend schwerer.

Unlautere Motive: fällt mir gar nicht ein. Ist auch nicht meine Art, oder?


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